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Beratung

Im Rahmen der Mittelstandsförderung seitens der EU, des Bund und der Länder ist es möglich, daß Firmen, Privatpersonen und Freiberufler für bestimmte Beratungsleistungen, z. B. für

  • Existenzgründungs-Coaching
  • Folgeberatungen nach Existenzgründung
  • Umsetzungsberatungen
  • Firmen-Analysen / Check-ups
  • Finanzierungsoptimierung
  • Innovationsberatungen

einen Beratungszuschuß (nicht rückzahlbar) erhalten können. Die Höhe der Bezuschussung liegt je nach Fall zwischen 45 % und 90 % des Beraterhonorars.

Die Förderfähigkeit für Betriebsberatungen hängt überwiegend vom Ziel der Beratung, dem Alter der Firma und der Qualifikation des Beratungs- unternehmens ab. Luk Linn ist für bei verschiedenen Leistungsträgern, u. a. in der KfW-Beraterbörse für bezuschusste Beratungen in Hessen, aber auch in allen anderen Bundesländern registriert und zugelassen.

Eine unverbindliche Auskunft über eine mögliche Beratungs- förderung können Sie hier anfordern: Information/Kontaktformular.

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