Bürgschaften

Darlehen, die im Rahmen von öffentlichen Fördermitteln gewährt werden, sind in der Regel banküblich abzusichern. Wenn die Sicherheiten oder die Bonität des Darlehensnehmers nicht ausreichen, das Vorhaben aber nach einem bestimmten Förderprogramm förderfähig ist, können staatliche Institutionen eine Bürgschaft für einen Teil des Kredits übernehmen. Als Bürgschaftsgeber können die Bürgschaftsbanken der Länder oder die KfW Staatsbank in Form von Haftungsbefreiungen infrage kommen.

 

Die Bürgschaften können in der Regel nur über ein privates Kreditinstitut bei den Bürgschaftsbanken beantragt werden. Nur bei Existenzgründungen oder jungen Unternehmen ist ein direkter Bürgschaftsantrag möglich (Bürgschaft ohne Bank / BOB). Dann kann der Bürgschaftsantrag im Online-Verfahren gestellt werden.

 

Förderdarlehen in Kombination mit öffentlichen Bürgschaften sind ein effektives Instrument der Unternehmensfinanzierung.

 

Die Dienstleistung „Beratung öffentliche Fördermittel mit Bürgschaft“ schließt ein: Analyse des geschäftlichen Vorhabens, Strategie-Beratung, Auswahl des relevanten Förderprogramms, Erstellung der Antragsunterlagen und Formalitäten, Bankgespräche, Begleitung des Antrags bis zur Zuteilung. Der Service beinhaltet eine weitgehende Entlastung von allen administrativen Antragsvorgängen. Nutzen Sie die Möglichkeit des kostenfreien Fördermitteltests!