AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Luk Linn Consulting & Coaching

Am Weißen Berg 3, 61476 Kronberg/Ts.

 

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§1 Gültigkeit der Bestimmungen

Die Firma (im folgenden LLCC genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch LLCC gültig.

 

§2 Vertragsabschluß

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche Absprachen oder vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief, Fax oder Mail.

 

§3 Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

 

§4 Dienstleistungsvertrag

Sofern nicht anders vereinbart, haben alle Aufträge, insbesondere Unternehmensberatung und Coaching-Dienstleistungen, den Charakter eines Dienstleistungsvertrags. Erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer wird ein Auftrag verbindlich.

 

§5 Auftragsablauf

Nach Eingang der notwendigen Dokumente und Unterlagen seitens des Auftraggebers nimmt LLCC die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Fristen die gewünschte Dienstleistung. Mit Übergabe und Auslieferung des Beratungsberichts, der vereinbarten Antragsunterlagen, Gutachten, Subventionsanalysen sowie erfolgter Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen gilt ein Auftrag als erfüllt und wird zur Zahlung fällig. Darüber hinausführende Änderungswünsche oder zusätzliche Dienstleistungen bewirken eine zusätzliche Berechnung des Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis, gemäß der aktuellen Preisliste.

 

§6 Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, in angemessenem Rahmen bei der Dienstleistungserstellung mitzuwirken. Erfolgt diese Unterstützung nicht in ausreichendem Maße (z. B. Lieferung von für die Beratung relevanten Unterlagen, Nichteinhaltung von Zeitrahmen und Fristen, usw.) kann LLCC keine sach- und fachgerechte Dienstleistungserstellung garantieren.

 

§7 Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf Grundlage der veröffentlichten Preisliste und der im Auftragsformular vereinbarten Konditionen. Hiervon ausgenommen sind lediglich individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.

 

§8 Leistungserfüllung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. LLCC stellt nach erfolgter Lieferung/Abnahme/Auftragserfüllung eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig ist. Vereinbarte Anzahlungen und Vorauszahlungen sind fristgemäß zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann LLCC Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt, ebenso die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

§9 Gewährleistung, Vertraulichkeit und Haftungsbeschränkung

LLCC ist verpflichtet, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen, insbesondere auch überlassene Informationen, Unterlagen, Muster etc. vertraulich und sorgfältig zu behandeln und nur zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrags zu verwenden. LLCC kann keine Gewähr oder Haftung für die vom Auftraggeber angestrebten wirtschaftlichen Ziele der Dienstleistung übernehmen. Falls aus Gründen, die LLCC nicht zu vertreten hat, z. B. bei Fördermittel-Anträgen keine Antragsabgabe erfolgt oder keine Darlehens- oder Zuschuss-Zuteilung erfolgen kann oder die Darlehens- oder Zuschußgewährung nach modifiziertem Finanzierungskonzept erfolgt, bleibt trotzdem der Honoraranspruch bestehen. Schadensersatzansprüche für Beratungs- oder Coaching-Dienstleistungen, soweit dem Auftragnehmer nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last zu legen ist, sind ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Haftung von LLCC auf die Hälfte der vereinbarten Vergütung beschränkt.

 

§10 Gerichtsstand

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von LLCC, d. h. Kronberg/Ts., im Falle einer gerichtlichen Klärung ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes immer das Amtsgericht Königstein/Ts. vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.§11 SchlussbestimmungenSollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden sinngemäß durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck beider Vertragsparteien berücksichtigen.

 

Stand: 20.05.2010

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